Die Generalversammlung ist das oberste Organ der IGRP.
Die ordentliche Generalversammlung findet einmal im Jahr an einem Nachmittag, im ersten Quartal des Jahres, statt.
Am Morgen der Generalversammlung wird vom Vorstand eine Fortbildung zu einem rehabspezifischen Thema organisiert.
Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 3 Wochen im voraus bekannt gegeben werden. Anträge an die GV müssen bis acht Wochen vor der GV schriftlich an den Präsidenten eingereicht werden.
Eine ausserordentliche Generalversammlung kann der Vorstand jederzeit nach Ermessen einberufen. Er muss sie einberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich und mit Angabe der Traktanden verlangt. Die Frist für die Zustellung der Einladung mit Traktandenliste zur ausserordentlichen Generalversammlung beträgt sechs Wochen.
Die Befugnisse der Generalversammlung sind:
Jede anwesende Person, sofern Einzel- oder Kollektivmitglied verfügt über 1 Stimme. Pro Kollektivmitglied können maximal 5 Stimmen gezählt werden. Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Bei Abstimmungen und Wahlen entscheidet das einfache Mehr der anwesenden Stimmen. Statutenänderungen bedürfen der Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen.
als angemeldetes Mitglied sehen Sie hier GV-Protokolle u.a.m.