Die IGRP verfolgt das übergeordnete Ziel, die Rehabilitationspflege im Interesse der Patienten und Pflegenden sowie des öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesens zu professionalisieren.
Die Interessengemeinschaft für Rehabilitationspflege (IGRP) ist ein Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz am jeweiligen Arbeitsort des Präsidenten.
Die IGRP ist parteilos, ethisch und konfessionell neutral.