Die IGRP hat sich aus einer geschlossenen Gruppe mit wenigen Mitgliederkliniken zu einer modernen IG entwickelt und bringt ihre Ideen mit Elan voran.
Sie hat zum übergeordneten Ziel, die Rehabilitationspflege im Interesse der Patienten und Pflegenden sowie des öffentlichen Gesundheits- und Sozialwesens zu professionalisieren.
Anfang 2011 bestand die IGRP aus 31 Kollektivmitgliedern (Institutuionen), 90 Einzelmitgliedern.und 1 Ehrenmitglied.
Die Interessengemeinschaft für Rehabilitationspflege IGRP wurde 1990 gegründet mit dem Ziel, die Fachkompetenz der Rehabilitationspflegenden weiter zu entwickeln.
Da auf dem Rehabilitationsmarkt kaum spezifische Fortbildungen angeboten wurden, verpflichteten sich alle Mitgliederkliniken, jährlich ein Seminar für die Mitglieder der IGRP durchzuführen. Die Tageseinnahmen wurden der IGRP an Stelle eines Mitgliederbeitrages überlassen.
Das Motto der IGRP lautete "Von der Pflege - Für die Pflege". Das hiess, nicht Ärzte oder andere pflegefremde Berufsgruppen, sondern die Pflegenden selbst oranisierten die Seminare. Zu jener Zeit keine Selbstverständlichkeit.
Ein weiteres Gründungsziel war, eine Fachweiterbildung in Rehabilitationspflege mit anerkanntem Abschluss anzubieten.
1995 wurde der erste berufsbegleitende Lehrgang angeboten. Der Lehrgang dauerte ein Jahr. Für den zweiten Lehrgang fanden sich nicht genügend Interessenten, da der Abschluss zu wenig anerkannt war.
1996 erteilte die ausserordentlich einberufene GV dem Vorstand das Mandat, gemeinsam mit anerkannten Bildungslehrstätten eine Fachweiterbildung auf HöFa1-Stufe (Höhere Fachausbildung in Pflege) zu planen.
Zusammen mit dem Berufsverband für Krankenpflege (SBK) wird seit Frühjahr 2002 eine "HöFa 1 in Rehabilitationspflege" angeboten. Diese Weiterbildung wird sehr gut besucht. Die ausgebildeten Fachpersonen leisten in ihren Institutionen einen hervorragenden Part zur Sicherung der Pflegefachkompetenz in der Rehabilitation.
Seit 2003 sind zu den Fortbildungen der IGRP auch Teilnehmende aus Nichtmitglied-Institutionen zugelassen.
Die letzte Statutenrevision von 2004 lässt neben Kollektivmitgliedschaften neu auch Einzelmitgliedschaften zu.
Aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen werden durch die IGRP aufgenommen.